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RFU Inserat Aufgebot zur Rekrutierung 2019

28. Oktober 2019
Gemäss § 6 Abs. 1 und 2 Feuerwehr-Reglement der Regional Feuerwehr Untergäu vom 02. April 2003
sind alle Einwohnerinnen und Einwohner vom 21. bis 42. Altersjahr feuerwehrdienstpflichtig.

Gestützt auf § 7 Abs. 1 Feuerwehr-Reglement bietet die Regional Feuerwehr Untergäu die
Dienstpflichtigen der Gemeinden Boningen, Hägendorf, Kappel, Rickenbach und Wangen b. Olten wie folgt zur obligatorischen Rekrutierung auf:

 

Aufgeboten sind: Frauen und Männer der Jahrgänge 1995 und 1999
   
Datum / Zeit: Montag, 11. November 2019, 19.00 Uhr Jahrgang 1995
  Montag, 18. November 2019, 19.00 Uhr Jahrgang 1999
   
Ort: Feuerwehrgebäude, Industriestrasse West 3, 4614 Hägendorf,
   

Diesem Aufgebot ist Folge zu leisten (§ 6 Abs. 2 Feuerwehr-Reglement), das Erscheinen an der Rekrutierung für die obenerwähnten Personen ist obligatorisch. Sollten Sie verhindert sein, müssen Sie sich entschuldigen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Feuerwehrkommission gestützt auf § 61 Feuerwehr-Reglement eine Busse verfügen.


Entschuldigungen werden nur schriftlich, begründet per Postzustellung akzeptiert.
Bei Krankheit, Unfall (Arzt-Zeugnis), Militär, Todesfall, und Ferien.

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