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Gemeindebestattungsamt

Todesfall - was tun

Neben dem schweren, oft schockartigen Verlust, der die Hinterbliebenen trifft, ist trotzdem meist sofort zu handeln. Die folgende Zusammenstellung kann Ihnen dabei als zusätzliche Gedankenstütze dienen.

Wer / was ist vor der Beerdigung zu benachrichtigen / zu tun?
  • Bei Tod ausserhalb Spital sofort Arzt (bei Unfall zusätzlich Polizei) rufen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
  • Nächste Angehörige, Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn informieren. (per Telefon, Telegramm oder Todesanzeige)
  • Vorsprache beim Zivilstandsamt des Sterbeorts zur Anmeldung des Todesfalls. Wenn Sterbeort Hägendorf ist, erledigt das Bestattungsamt der Einwohnergemeinde die Meldung beim Zivilstandsamt.
  • Besprechung mit Pfarramt betreffend Zeitpunkt der Trauerfeier/Beisetzung
Bestattungsamt (Gemeindeverwaltung)
Durch persönliche Vorsprache eines nahen Angehörigen (Ausweis) beim
Bestattungsamt des Beerdigungsorts zur Besprechung der Bestattung.

Es stellen sich hier Fragen der Bestattungsart:
  • Grabart
  • Zeitpunkt der Beerdigung
  • Kremation oder Erdbestattung
  • uws.
Mitzunehmen sind:

  • Familienbüchlein (für Verheiratete)
  • Pass und Niederlassungsbewilligung (Ausländer)
  • Ärztliche Todesbescheinigung (Ausländer persönliche Vorsprache eines nahen Angehörigen beim Konsulat)
 

  • Bestattungsinstitut aufbieten für Leichentransport. Dieses regelt auf Wunsch alles Nötige gegen Bezahlung
  • Pfarrer: Persönliches Gespräch nach telefonischer Voranmeldung. Wenn möglich Beerdigungszeitpunkt mit ihm vorbesprechen. Angaben über Lebenslauf, Daten von Lebensabschnitten etc. bereithalten.
  • Druckerei / Zeitungen Uebermittlung des: gewünschten Textes für die Todesanzeigen mit Zeitpunkt der Beerdignung (Textvorlagen stellen Druckereien / Zeitungen gerne zur Verfügung)
  • Arbeitgeber benachrichtigen
  • Vereinsvorstände etc. benachrichtigen (je nach Mitgliedschaft des Verstorbenen, evtl. wünschen diese eine eigene Anzeige aufzugeben oder an der Beerdigung mitzuwirken).
  • Restaurant vorsprechen wegen Leidmahl
  • Gärtnerei wegen Blumenschmuck
  • Vermieter (mit Todesanzeige benachrichtigen)
  • Militärlicher Vorgesetzter (mit Todesanzeige benachrichtigen, Adresse - Seite 8 im Dienstbüchlein)
  • Unfall- / Lebens- / Risiko-Versicherungen (auch kombinierte mit Zeitschriften) Bei Unfalltod ist die Versicherung mit erhöhter Leistung sofort zu benachrichtigen, oft innert einer (auf der Police ersichtlichen) Frist. In den übrigen Fällen kann Versicherungsanspruch noch innert 2 Jahren geltend gemacht werden (Police nachlesen).
  • Für Ansprüche ist die Kopie des amtl. Todesscheins per Einschreiben einzusenden.

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