Kopfzeile

Inhalt

Bestattungen

Todesfall – was tun?

Neben dem schweren, oft schockartigen Verlust, der die Hinterbliebenen trifft, ist trotzdem meist sofort zu handeln. Die folgende Zusammenstellung kann Ihnen dabei als zusätzliche Gedankenstütze dienen.

Wer ist zu benachrichtigen; Was ist zu tun?

  • Bei Tod ausserhalb des Spitals ist sofort ein Arzt (bei Unfall zusätzlich die Polizei) zu rufen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
  • Nächste Angehörige, Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn informieren.
  • Bestattungsinstitut aufbieten für die Überführung der/des Verstorbenen.
  • Vorsprache beim Zivilstandesamt des Sterbeorts zur Anmeldung des Todesfalls.
  • Vorsprache beim Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung zur Besprechung der Bestattung. Es stellen sich hier Fragen der Bestattungsart:

 

  • Grabart
  • Zeitpunkt der Beerdigung
  • Kremation oder Erdbestattung
  • usw.


Mitzunehmen sind:

  • Familienbüchlein (für Verheiratete; falls auffindbar)
  • Pass und Niederlassungsbewilligung (Ausländer)
  • Ärztliche Todesbescheinigung


Bei ausländischen Staatsangehörigen ist das zuständige Konsulat zu benachrichtigen (das läuft normalerweise über das Zivilstandsamt).


Weitere Punkte im Dokument Todesfall - was tun?


Bestattungsinstitute

 

Born Bestattungen
Aarauerstrasse 114
4600 Olten
  062 287 41 11
Mail
Website
     
Bestattungsdienst Drei Tannen Olten
Neuhardstrasse 28
4600 Olten
  062 296 83 83
     
Allgemeine Bestattungsdienste, Gerber AG
Baslerstrasse 57
4600 Olten
  062 213 99 44
     
Bestattungsinstitut Wagner Richard
Rainackerstrasse 382
4622 Egerkingen
  062 398 12 33
     
Bestattungen Nisio AG
Ziegelfeldstrasse 12
4600 Olten
  062 216 01 01
Mail
     
Lauber-Candolfi Wilma
Bestatterin, Sterbe- und Krankenbegleiterin
Zeughausstr. 2
4702 Oensingen
 

 

Zugehörige Objekte

Name Download
Icon