Maskenpflicht auf der Gemeindeverwaltung / Begrenzung Personenanzahl im Schalterbereich
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss neuen Weisungen des Bundesrates gültig ab 19. Oktober 2020 gilt eine schweizweite Maskenpflicht in den öffentlichen Innenräumen, so auch auf der Gemeindeverwaltung.
Dienstleistungen der Verwaltung
Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind zu den normalen Zeiten geöffnet. Es besteht eine Maskenpflicht. Die Personenzahl in der Schalterhalle der Einwohnerkontrolle/Finanzverwaltung sind auf maximal 3 Personen beschränkt. In der Bauverwaltung darf sich nur 1 Person in der Schalterhalle aufhalten. Wir bitten Sie um Verständnis, sollte es zu Wartezeiten kommen.
Wir bitten die Bevölkerung, wenn immer möglich, unseren Onlinedienst (Bestellung von Dokumenten, eUmzug etc.) zu nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Hägendorf
Zugehörige Objekte
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