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Coronavirus: Bundesrat verschärft die Massnahmen weiter

20. Dezember 2021

Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter. Die nachstehenden Massnahmen gelten ab Montag, 20. Dezember 2021 und bis mindestens 24. Januar 2022.

2G-Regel
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen). Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation.

Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Masketragen noch eine Sitzpflicht möglich ist (z.B. Musik- und Chorproben, Hallenbäder, Bars, Discos, Sport- und Kulturaktivitäten, usw.), müssen geimpfte und genesene Personen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen (2G+).

Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Die 2G+-Regel kann freiwillig umgesetzt und damit auf die Sitz- und Maskenpflicht verzichtet werden.

 

Weitere Massnahmen siehe unter:

Informationen Kanton Solothurn

Informationen Bund: Massnahmen und Verordnungen

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