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Hundesteuerbezug und Leinenpflicht 2023

16. März 2023

Wir machen alle Hundehalter/innen der Gemeinde Hägendorf darauf aufmerksam, dass sie gemäss Gesetz und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2023 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten ist.

Für den Einzug der Gebühr wird Anfangs April 2023 eine Rechnung an alle Hundehalter/innen versendet.

Alle Hundehalter/innen, welche keine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 30. April 2023 bei der Einwohnerkontrolle Hägendorf melden.

Nach dem 30. April 2023 wird für jede allfällige Mahnung eine Gebühr von CHF 50.00 für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Hundedatenbank AMICUS: Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei AMICUS gemeldet werden.

Hundesäckli können gratis auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

 

Erweiterte Leinenpflicht für alle Hunde

Vom 1. April – 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald

Die Leinenpflicht soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten. Die bisher geltende Leinenpflicht im Mai und Juni wird dem Schutz vor schädlichen oder störenden Einwirkungen durch wildernde und jagende Hunde nicht gerecht, da die Setz- und Brutzeit vieler einheimischer Wildtiere über diese Periode hinaus dauert. Hochträchtige Rehgeissen sind im April besonders gefährdet und spät gesetzte Rehkitze haben im Juli ein noch ungenügendes Fluchtverhalten und können sich vor jagenden Hunden nicht schützen.

Hundeverordnung (BGS 614.72) Stand 1. Januar 2018

§4 Leinenpflicht

  1. für alle Hunde
    1. im Wald vom 1. April bis 31. Juli;
    2. im von den zuständigen Stellen entsprechend bezeichneten öffentlichen Raum;

     

  2. für einzelne Hunde
    1. wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern,
    2. wenn vom zuständigen Oberamt oder Veterinärdienst verordnet


Einwohnergemeinde Hägendorf

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