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Aktueller Stand der Gesamtrevision der Ortsplanung Hägendorf

22. September 2026

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat die Ortsplanungsrevision (OPR) der Einwohnergemeinde Hägendorf behandelt und den entsprechenden Genehmigungsbeschluss gefasst.

Die revidierte Ortsplanung ist jedoch noch nicht in Kraft. Gemäss § 21 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes treten Nutzungspläne mit der Publikation des Genehmigungsbeschlusses im Amtsblatt in Kraft. Gegen den Beschluss des Regierungsrates sind beim Verwaltungsgericht bereits Beschwerden eingegangen. Im Rahmen dieser Verfahren ist insbesondere abzuwarten, ob das Verwaltungsgericht den Beschwerden die aufschiebende Wirkung erteilt und gegebenenfalls in welchem Umfang.

Nach der aktuellen Praxis des Kantons kann eine vom Regierungsrat genehmigte Ortsplanung publiziert und damit in Kraft gesetzt werden, sobald feststeht, dass sie gesamthaft oder zumindest in Teilen vollstreckbar ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann deshalb noch keine Aussage darüber gemacht werden, wann und in welchem Umfang die neue Ortsplanung in Kraft treten wird. Die Gemeinde muss zunächst die weiteren Entscheide des Verwaltungsgerichts beziehungsweise die Klärung der aufschiebenden Wirkung abwarten.

Bis zur entsprechenden Publikation im kantonalen Amtsblatt ist die neue Ortsplanung somit noch nicht in Kraft. Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn Ihr Bauvorhaben sowohl dem alten wie auch dem neuen Recht entspricht.

Die Gemeinde wird die Bevölkerung über die weiteren Verfahrensschritte und insbesondere über eine Inkraftsetzung der Ortsplanung oder von Teilen davon informieren, sobald entsprechende Entscheide vorliegen.

Regierungsratsbeschluss «Hägendorf: Gesamtrevision der Ortsplanung / Behandlung der Beschwerden» vom 31.08.2026Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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