Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert
Am 24. November 2022 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schweizweite Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe erlassen, dies mit Gültigkeit bis 15. Februar 2023. Am 2. Februar 2023 hat das BLV die Massnahmen bis vorerst 15. März 2023 verlängert. Weil das Risiko einer Einschleppung von Vogelgrippe in die Geflügelbestände aktuell weiterhin als hoch eingeschätzt wird, hat das BLV inzwischen beschlossen, die Massnahmen bis vorerst 30. April 2023 erneut zu verlängern. Beachten Sie bitte hierzu auch die Medienmitteilung des BLV vom 9. März 2023: Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert (admin.ch).
Somit gelten die am 24. November 2022 angeordneten Massnahmen weiterhin und bis vorerst 30. April 2023. Diese sind im Überblick:
- Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind verboten.
Weitere Informationen:
Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Den Meldefluss bei tot oder krank aufgefundenen Wildvögeln entnehmen Sie bitte dem angehängten Merkblatt «HPAI Wildvögel Bevölkerung».
Weitere Informationen zur Vogelgrippe, der aktuellen Lage und den angeordneten Massnahmen finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des Veterinärdienstes Solothurn und des BLV.
Bei weiteren Fragen zum Thema Vogelgrippe steht Ihnen der Veterinärdienst Solothurn gerne zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Bevölkerung | Download | 0 | Merkblatt Bevölkerung |
Medienmitteilung des BLV vom02.02.2023 | Download | 1 | Medienmitteilung des BLV vom02.02.2023 |