Hundesteuerbezug und Leinenpflicht 2025
Wir machen alle Hundehalter/innen der Gemeinde Hägendorf darauf aufmerksam, dass sie gemäss Gesetz und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2025 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten ist.
Im Anhang finden Sie alle Informationen.
Zugehörige Objekte
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Hundesteuer und Leinenpflicht 2025 (PDF, 102.86 kB) | Download | 0 | Hundesteuer und Leinenpflicht 2025 |