Hundesteuereinzug und Leinenpflicht 2026
Wir machen alle Hundehalter/innen der Gemeinde Hägendorf darauf aufmerksam, dass sie gemäss Gesetz und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der am 1. April 2026 älter als 3 Monate ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten ist.
Im Anhang finden Sie alle Informationen.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Hundesteuer und Leinenpflicht 2026 (PDF, 53 kB) | Download | 0 | Hundesteuer und Leinenpflicht 2026 |